Härtefall gemäß §5b NÖ Kanalgesetzt 1977
Mittels eines erstellen Gutachten läßt sich die vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr um bis zu 80% entsprechend der Verhältnisse anpassen bzw. vermindern, sofern die Berechnungsfläche mehr als 700 m2 beträgt und ein offensichtliches Mißverhältnis, zwischen der berechneten Höhe und dem verursachten Kostenaufwand, vorliegt.
Das Mißverhältnis dieser Gebühr ist für das gesamte Objekt zu ermitteln, nicht nur für einzelne Gebäude oder Gebäudeteile. Ebenso ist der gesamte Kostenaufwand für die eingebrachte Schmutzwasserfracht zu eruieren.
Verminderung der Kanalbenützungsgebühr
- Hohe Gebühr aufgrund „Ungerechtigkeiten“ bei der Berechnung möglich
- Anpassung der Gebühr um bis zu 80% möglich
- Mißverhältnis wird für das gesamte Objekt ermittelt
- Gutachten wird zur Einreichung erstellt
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten zur Verminderung der Kanalbenützungsgebühr
Kontakt
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Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer